Kostenlose Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI buchen

Wir bieten Ihnen den verpflichtenden Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI an.


Bitte vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin mit uns, um den vorgeschriebenen Zeitraum einzuhalten und die Auszahlung des Pflegegeldes sicherzustellen.


Regeln für den Beratungseinsatz nach § 37. 3 SGB XI


  1. Als Pflegegeldbezieher/in müssen Sie den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI beim Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, beim Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal abrufen. Dies ist seit dem 1.7.2022 wieder verpflichtend.
  2. Sie dürfen das Angebot (Ihr Rechtsanspruch) zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI Ihrer Pflegekasse bei den Pflegegraden 2 bis 5 einmal im Halbjahr nutzen, wenn Sie die Kombinationsleistung oder die reine Sachleistung in Anspruch nehmen.
  3. Dieser Rechtsanspruch besteht auch für alle Personen mit Pflegegrad 1.


Die Kosten hierfür werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.



Rufen Sie uns an!

Die Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und als Pflegegeldempfänger haben Sie die Möglichkeit ihren Pflegedienst für Ihren Beratungsbesuch frei zu wählen.



Wir von Flamingo Pflegeberatun in Bochum führen Beratungsbesuche bei Ihnen im häuslichen Umfeld durch und unsere erfahrenen Kräfte geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Ihrer aktuellen Pflegesituation und zeigen Ihnen auch Möglichkeiten der Verbesserung auf.



Im Mittelpunkt unserer Beratungen stehen immer Sie als Mensch. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie mit unserem umfassenden Leistungsangebot und sorgen dafür, dass die Qualität der häuslichen Betreuung und Pflege gesichert ist und eine Überforderung ihrer Angehörigen rechtzeitig erkannt wird.


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